Aufgebot

Digg!

Das zivile Aufgebot ist allgemein eine öffentliche Aufforderung an unbekannte Interessenten zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten.

Im Eherecht besteht ein staatliches und ein kirchliches Aufgebot. Beide dienen der öffentlichen Verkündigung einer beabsichtigten Ehe zur Feststellung etwa vorhandener kirchenrechtlicher oder gesetzlicher Ehehindernisse. Einen Aushang des standesamtlichen Aufgebotes gibt es seit der Aufhebung des Ehegesetzes nicht mehr.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Aufgebot aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

Kommentare
Neuer KommentarSuche
Kommentar schreiben ...
Name:
Titel:

Powered by JoomlaCommentCopyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved.Homepage: http://cavo.co.nr/