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Der Ehevertrag gibt bestimmte Regeln für die Ehe vor, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Nicht notariell beurkundete Verträge sind zwar Verträge, Ansprüche aus diesem Vertrag können aber nicht vor einem Gericht eingeklagt werden, da er formnichtig ist. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, sogar auch noch nach rechtskräftiger Scheidung (selten). Regelungen zum Ehevertrag finden sich u.a. in den §§ 1408 ff. des BGB. Bei Lebenspartnerschaften wird der entsprechende Vertrag zwischen den Partnern Lebenspartnerschaftsvertrag genannt. Tipp: Seien Sie vorsichtig mit sog. Mustereheverträgen. Jede Partnerschaft hat rein rechtlich individuelle Fragestellungen, die juristisch eindeutig geklärt werden müssen. Versuchen Sie zudem den Vertrag nicht als Misstrauen zu werten, sondern als beruhigenden Anker für den Fall der Fälle.
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