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Als Ehe wird der rechtmäßige Zustand bezeichnet, dass Mann und Frau verheiratet sind und ihr Leben gemeinsam führen. Das Paar werden als Ehegatten oder auch als Ehepaar bezeichnet. Das Wort Ehe kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet Ewigkeit, Recht, Gesetz. Die Ehe kann vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Das Gericht ist die einzige Instanz die die Ehe wieder scheiden kann (vor Gott nur der Tod). Mindestens 35 % der Ehen in Deutschland werden durch das Gericht wieder geschieden. Entscheiden sich Mann und Frau für einen gemeinsamen Lebensweg bezeichnet man dies nicht als Ehe sondern als Lebenspartnerschaft. Tipp: Ach, es gibt so viele gute und richtige Tipps zur Ehe, dass wir sie hier nicht alle aufführen können!
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